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Führerschein - Anhänger Klasse B mit Schlüsselzahl „96“ & Klasse BE

Klasse B mit Schlüsselzahl „96“ (FeV §25 Absatz 3, Anlage 9)

Was sind Schlüsselzahlen?
Beschränkungen und Auflagen sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen (z.B. „01“ = Sehhilfe)

Fahrschule Tischer in München
Bedeutung Schlüsselzahl „96“:
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt.

Mindestalter:

  • 18 oder 17 (17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren nach § 48a)

Theorieunterricht:
2,5 Stunden (kann auch im Rahmen des abendlichen Grundstoffunterrichtes absolviert werden)

Praktischer Unterricht:
3,5 Stunden mit den Inhalten Parken, Rangieren, Ausweichübungen, Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen und einer 1-stündigen Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr)

Ablauf:
Erhalt der Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörde nach erfolgter Fahrerschulung. Keine Prüfung. Eintrag Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein.

Preise

Fahrerschulung B „96“ (FeV Anlage 7a): 650,00 € (375,00 € nur Fahren bei gleichzeitiger Anmeldung für die Klasse B oder Kombianmeldung)

Klasse BE (FeV § 6)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)

Theorieunterricht:
- kein Theorieunterricht -

Ablauf:
Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung

Praktischer Unterricht:

Grundstufe/Aufbaustufe:

  • Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel
  • Verbinden und Trennen
  • Fahrzeugbedienung und –beherrschung
  • Rangieren, Rückwärtsfahren, Grundfahraufgaben, Fahrmanöver

Stufe der Sonderfahrten:

  • 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
  • 1 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
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